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Fall 21 - Verwaltungsgericht verhandelt über Verheimlichung von Umweltdaten beim Vattenfall-Braunkohletagebau
Das Verwaltungsgericht Dresden hat für den 21. April einen Verhandlungstermin um die Herausgabe von Daten über ein vom Braunkohletagebau zerstörtes Naturschutzgebiet angesetzt.

„Wir wollen gerichtlich klären lassen, ob von Konzernen erhobene Umweltdaten mit dem Verweis auf das Urheberrecht geheimgehalten werden dürfen. Aus unserer Sicht würde das die Beteiligung von Bürgern und Verbänden aushebeln. In dieser Frage wird unsere Kritik an Vattenfalls Tagebau zu einem bundesweiten Präzendenzfall.“ sagt Dr. Martin Kühne, Erster Sprecher der Umweltgruppe Cottbus.

Der Tagebau Nochten hat in den vergangenen Jahren das Naturschutzgebiet „Urwald Weißwasser“ zerstört. Im Jahr 2012 hatte der Landkreis Görlitz eine Anfrage der Umweltgruppe Cottbus nach Kartierungsergebnissen zu Tier- und Pflanzenvorkommen in diesem Gebiet abgelehnt. Als Begründung wurde angegeben, eine Herausgabe würde gegen Urheberrecht verstoßen und der Vattenfall-Konzern habe der Herausgabe nicht zugestimmt. Die Grüne Liga-Umweltgruppe Cottbus hat diese Begründung nicht akzeptiert und das Verwaltungsgericht angerufen. Hintergrund ist, dass in dem Gebiet Vorkommen von Arten vermutet wurden, die unter besonderem europäischen Schutz stehen. Nach fast vier Jahren hat die sächsische Justiz nun einen Verhandlungstermin angesetzt.

In der friedlichen Revolution 1989 in der DDR, in die auch die Gründung des Umweltverbandes Grüne Liga fällt, war die Offenlegung von Umweltdaten eine zentrale Forderung der damaligen Oppositionsbewegung. „Es ist absurd, 26 Jahre später erneut um dieses grundlegende Gut der Demokratie kämpfen zu müssen.“ sagt Umweltgruppen-Gründungsmitglied Dr. Martin Kühne.